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Honorierung von Psychosomatik in der Praxis – 2009

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DGPFG-Stellungnahme
Honorierung von Psychosomatik in der Praxis

04.03.2009

Beim Frauenarzt läuft die Stoppuhr

In frauenärztlichen Praxen wird seit Jahresbeginn die Zeit für persönliche Gespräche knapp. Auf der Strecke bleibt immer häufiger die ganzheitliche Betreuung von problembehafteten Patientinnen wie Risikoschwangere, Frauen mit chronischen Unterleibsbeschwerden und Krebspatientinnen.

Berlin, 4. März 2009

Mia W. (Name geändert) hat Glück gehabt. Die 35-Jährige, die im vorigen Jahr nach zwei Fehlgeburten ihr erstes Kind entbunden hat, wurde von ihrer Frauenärztin während der Schwangerschaft umfassend betreut. Ein Mal in der Woche führte die Ärztin mit ihr ein sogenanntes „psychosomatisches“ Gespräch. So bewältigte Mia W. aufflammende Ängste, der Körper könne wieder nicht mitspielen. Ihre Anspannung legte sich und sie gewann das Vertrauen in ihren Körper zurück. „Tender-loving-care“, die fürsorgliche Unterstützung, ist als Fehlgeburtsprophylaxe hoch angesehen – nur das Abrechnungssystem der Krankenkassen, das seit Anfang des Jahres gilt, sieht dafür keine Zeit mehr vor.

Was ist passiert? Seit dem 1. Januar 2009 gibt es für frauenärztliche Praxen neue Abrechnungsmodalitäten. Das sogenannte „Regelleistungsvolumen“ wurde eingeführt. Das heißt, dass die Praxen im Quartal einen festen Betrag für eine durchschnittliche Zahl von Patientinnen erhalten. Er liegt je nach Bundesland zwischen 15,50 und 19,50 Euro pro Frau. Alle Leistungen inklusive der kostenintensiven Ultraschalluntersuchungen sind damit abgegolten. Längere psychosomatische Gespräche können – anders als bei den Allgemeinärzten – nicht als zusätzliche Gesprächsleistung abgerechnet werden.

Deshalb befürchtet die Deutsche Gesellschaft für Psychosomatische Frauenheilkunde und Geburtshilfe (DGPFG), mit knapp 900 Mitgliedern eine der bundesweit stärksten psychosomatischen Fachgruppen, dass sich Frauenärztinnen und –ärzte unter dem steigenden finanziellen Druck die zeitlich aufwendigen Gespräche nicht mehr leisten können – zum Schaden der Patientinnen.

„Die ganzheitliche Betreuung in der frauenärztlichen Praxis ist gefährdet“, so Dr. Claudia Schumann, Mitglied im Vorstand der DGPFG. „Die neue Regelung ist völlig unverständlich, denn man geht davon aus, dass fast die Hälfte der gynäkologischen Patientinnen über Beschwerden klagen, die körperliche und seelische Ursachen haben!“ Daher gehöre die „psychosomatische Grundversorgung“ gerade bei den Frauenärztinnen und –ärzten im Gegensatz zu allen anderen Facharztgruppen verpflichtend zur Ausbildung.

Das Nachsehen haben die Patientinnen. Das sind Schwangere wie Mia W., die aufgrund früherer Fehlgeburten für einen guten Ausgang der Schwangerschaft viel professionelle Unterstützung brauchen. Oder Frauen mit chronischen Unterleibsschmerzen, bei denen es wichtig ist, die Zusammenhänge zwischen Belastung und Schmerzen zu klären, statt sie gleich zur operativen Diagnostik einzuweisen. Oder Krebspatientinnen, die immer wieder neben der gründlichen Untersuchung stärkende Gespräche benötigen.

Die DGPFG fordert deshalb dringend eine angemessene Vergütung der psychosomatischen und auch speziell der psychoonkologischen Betreuung in der ärztlichen Praxis. Damit ein längeres Gespräch mit der Frauenärztin, dem Frauenarzt nicht zu einem wohl kalkulierten Ausnahmefall wird.

Ansprechpartnerin
Dr. med. Claudia Schumann
T +49 5551 4774

Ansprechpartnerin

Dr. med. Claudia Schumann
T +49 5551 4774

 

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