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Gendiagnostikgesetz – 2010

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Offener Brief der DGPFG
Gendiagnostikgesetz

01.12.2010

An den Vorstand der DGGG
An die Mitglieder der Gendiagnostikgesetz-Kommission (GEKO)

Sehr geehrte Damen und Herren,

die DGPFG (Deutsche Gesellschaft für psychosomatische Frauenheilkunde und Geburtshilfe) begrüßt die Intention des Gendiagnostik-Gesetzes, dass Schwangere im Rahmen von PND umfassender als bisher beraten werden sollen. Damit können sie sich verantwortlich für oder gegen die einzelnen Maßnahmen entscheiden. Die GEKO Gendiagnostik-Kommission hat mit der Umsetzung des Gesetzes in die Praxis eine äußerst schwierige Aufgabe übernommen.

Mit Blick auf die Zusammensetzung der GEKO hatten wir als Fachgesellschaft schon im Frühjahr 2010 unsere Bereitschaft erklärt, uns bei der erforderlichen Qualifikation für Frauenärztinnen und Frauenärzte zu beteiligen. Auf sie wird der Hauptanteil der Beratung im Rahmen von ETS, Fein- Ultraschall und Amniocentesen entfallen. Die DGPFG bietet seit Jahren erfolgreich bundesweit Curricula an für die Fort- und Weiterbildung von Ärztinnen und Ärzten in der psychosomatischen Grundversorgung. Dabei geht es immer auch um die Reflexion der Arzt-Patientin-Beziehung in schwierigen Situationen.

Jedoch: Eine aktuelle Presseerklärung der FMF Fetal Medicine Foundation warnt im Hinblick auf die erforderliche hohe Zahl der entsprechend fortzubildenden Frauenärzteschaft vor „Engpässen in der Elternversorgung“. Prof. Merz, Präsident der FMF, fordert deshalb in der Mitteilung „keine zeitintensive Qualifikation“. Die FMF hält eintägige Kurse für ausreichend.

Dies veranlasst uns zu einer erneuten Stellungnahme:

Wir fürchten um die Qualität der vom Gesetzgeber geforderten Beratung, die aus unserer Sicht sehr unterschiedliche Aspekte beinhaltet. Neben der Informationsvermittlung über die genetischen Grundlagen und die medizinischen Verfahren bzw. Konsequenzen der Pränataldiagnostik bedarf es immer auch einer individuellen psychosozialen Beratung. Sie berührt die Themen der ethischen Fragen von PND und den eventuell damit verbundenen Konsequenzen. Nur mit diesem Hintergrund können Frauen entscheiden, was sie von ihrem Kind wissen wollen.

Beides – Information und Beratung – lässt sich nicht voneinander trennen, wenn man erreichen will, dass die Frau bzw. das Paar gerade in diesem schwierigen Sachgebiet eine „informierte Entscheidung“ treffen soll. Dafür brauchen Frauenärztinnen und Frauenärzte jedoch spezielle kommunikative Fähigkeiten, angewendet auf die Problematik der pränatalen Diagnostik. Es geht um komplexe Fragen wie Erwartungen an das Ungeborene, Verantwortung für den Ausgang der Schwangerschaft, Umgang mit Unsicherheit sowie Risiko und Angst vor Behinderung. Außerdem sollten die Ärztinnen und Ärzte trainiert sein für die Kommunikation einer „schlechten Nachricht“, falls Auffälligkeiten gefunden werden. Wünschenswert ist zudem eine Selbstreflexion über den eigenen Standpunkt zur Pränataldiagnostik. Das alles ist mit Sicherheit nicht an einem Tag neben der sicher von allen Beteiligten akzeptierten umfangreichen genetischen/medizinischen Qualifikation zu vermitteln!

Die DGPFG als Fachgesellschaft bietet an, zusammen mit Fachleuten anderer Disziplinen an einem aus unserer Sicht eher mehrtägigen, umfassenden Curriculum mitzuarbeiten und sich für dessen Umsetzung einzusetzen.

Dr. med. Claudia Schumann
(für den Vorstand der DGPFG)


Ansprechpartnerin

Dr. med. Claudia Schumann
T +49 5551 4774

Ansprechpartnerin

Dr. med. Claudia Schumann
T +49 5551 4774

 

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